Die Sichtbarkeitsmeister GmbH bietet Dienstleistungen im Bereich des Onlinemarketings an. Speziell geht es um die Erstellung von Webseiten, Suchmaschinenoptimierung, die Pflege der Firmenprofile in Onlineportalen, Content-Optimierung und andere Marketingmaßnahmen. Für unsere sämtlichen, auch zukünftigen, Leistungen gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), welche Sie als Auftraggeber akzeptieren. Zwischen der Sichtbarkeitsmeister GmbH und dem Auftraggeber kommt ein rechtsverbindlicher Auftrag bereits mit Unterzeichnung der Bestellung durch den Auftraggeber wirksam zustande. Der Auftrag ist für den Auftraggeber soweit nicht gesetzlich abweichend geregelt unwiderruflich. Die Sichtbarkeitsmeister GmbH behält sich das Recht des Rücktritts vor, soweit der Auftrag nicht nach den, von der Agentur herausgegebenen Preisen und Vertragsbedingungen abgeschlossen wurde die gewünschte Inhalte oder Webseite wegen des Inhaltes oder der Aufmachung gegen die guten Sitten oder gegen Gesetze und Bestimmungen verstößt, dadurch Rechte Dritter berührt würden, die Gefahr für die Sichtbarkeitsmeister GmbH besteht rechtlich angegriffen zu werden, der Auftrag in der gewünschten Form und dem gewünschten Umfang technisch nicht oder nur unter unzumutbaren Kosten und Bedingungen erfüllbar ist, der Auftraggeber Zahlungsverpflichtungen aus anderweitigen oder früheren Rechtsgeschäften mit der Sichtbarkeitsmeister GmbH, auch nach entsprechender Anmahnung, nicht erfüllt hat oder sich der Auftraggeber erkennbar in Zahlungsschwierigkeiten befindet und mit einer fristgerechten Zahlung der Entgelte nicht gerechnet werden kann.
Ergänzungen und Änderungen einer Bestellung gelten als angenommen, wenn die Sichtbarkeitsmeister GmbH dies schriftlich bestätigt hat.
Der Vertrag und die AGBs können von der Sichtbarkeitsmeister GmbH geändert werden, sofern der Kunde die Zustimmung dafür gibt. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats schriftlich widerspricht.
Die Sichtbarkeitsmeister GmbH ist berechtigt, seine Leistungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu ändern, solange sie dem Kunden zumutbar sind.
Die Sichtbarkeitsmeister GmbH behält sich das Recht vor vom Vertrag zurück zu treten, wenn die geschuldete Leistung technisch nicht oder nur zu unzumutbaren Kosten und Bedingungen machbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Dateien, Unterlagen, Domaindaten, die Zustimmung des Providers und Informationen der Sichbarkeitsmeister GmbH zukommen zu lassen, welche für die Leistungserbringung notwendig sind. Kann aufgrund der vorgenannten fehlenden Informationen die geschuldete Leistung nicht erbracht werden, hat der Kunde keinen Anspruch auf Veröffentlichung. Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleibt dabei in voller Höhe bestehen. Es kann kein Minderungsanspruch geltend gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet das die Inhalte oder deren Aufmachung nicht gegen die guten Sitten oder gegen Gesetze und Bestimmungen verstoßen, oder dadurch Rechte Dritter berührt werden, oder wettbewerbsrechtlich angreifbar sind. Wird die Rechtsverletzung der Sichtbarkeitsmeister GmbH bekannt, ist sie berechtigt die geschuldete Leistung einzustellen und/oder die Webseite zu sperren. Außerdem ist der Kunde verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Webseite nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich übertragen wird oder ein Löschauftrag an die Sichtbarkeitsmeister GmbH erteilt wird. Sollte das nicht geschehen besteht ein Anspruch auf die vereinbarte monatliche Vergütung weiterhin.
Die Sichtbarkeitsmeister GmbH übernimmt keinerlei Garantie und / oder Gewährleistung dafür, dass durch die seinerseits aufgrund dieses Auftrages zu erbringenden Leistungen ein bestimmtes Ranking einer Webseite des Kunden oder ein anderer Erfolg eintritt. Die Sichtbarkeitsmeister GmbH verpflichtet sich, seine Leistungen nach den anerkannten Grundsätzen der Optimierung von Webseiten zu erbringen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass im Bereich der Webseiten-Optimierung überwiegend keine exakten Vorgaben existieren, sondern lediglich Empfehlungen, Hinweise oder Richtlinien ausgesprochen werden. Die Sichtbarkeitsmeister GmbH erbringt seine Leistungen auf Basis dieser allgemeinen Vorgaben.
Sollte die Sichtbarkeitsmeitster GmbH für die Inhaltserstellung beauftragt werden übernimmt sie keinerlei Garantie auf fachliche Korrektheit. Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Texte fachlich Korrekt sind und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleibt dabei in voller Höhe bestehen. Es kann kein Minderungsanspruch geltend gemacht werden.
Für Aufträge im Bereich von SEA-Kampagnen (Suchmaschinenmarketing) oder SEO-Kampagnen (Suchmaschinenoptimierung) werden monatliche Werbebudgets vereinbart. Die terminologische Leistungserbringung erfolgt nach eigenem Ermessen der Sichtbarkeitsmeister GmbH. Sollte das Werbebudget in einem Monat nicht aufgebraucht sein, wird der verbleibende Betrag dem Folgemonat hinzu gerechnet. Nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses verfällt das Budget.
Die gemäß den Auftrages geschuldeten Entgelt sind jeweils monatlich im Voraus spätestens am 3. Werktag eines Monats zu zahlen. Ist eine Webseitenerstellung Auftragsbestandteil der Bestellung, erfolgt die Abrechnung wie folgt. 1/2 der Setup-Gebühr wird nach Auftragserteilung berechnet und 1/2 nach Versand des ersten Entwurfes auf dem Entwicklungsserver. Der Aktualisierungsservice wird nach dem Relaunch der Webseite in Rechnung gestellt. Sollte die Webseite durch Verschulden des Kunden nicht online gehen können, wird der Aktualisierungsservice spätestens 14 Tage nach der letzten Aufforderung, die erforderlichen Daten zu erbringen, in Rechnung gestellt, da auch die Webseite auf dem Entwicklungsserver aktualisiert werden muss (siehe auch 3.).
Die SEA-Kampagnen werden monatlich abgerechnet. Sollte die Kampagne innerhalb der Mindestlaufzeit pausiert werden, wird nur der Agenturanteil am AdSpending bis zum Laufzeitende der Mindestlaufzeit berechnet. Diese Vorleistung des Kunden wird in den nachfolgenden Monaten wieder verrechnet.
Ist der Kunde mit der Zahlung des Entgeltes in Verzug, ist Sichtbarkeitsmeister GmbH nach vorheriger Mahnung berechtigt, die Website zu sperren und Dienstleistungen zurückzuhalten. Außerdem wird sofort der komplette Restbetrag der Vergütung für den gesamten Auftrag fällig.
Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich grundsätzlich um Nettopreise, denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten, insbesondere Namen, Anschrift, sowie alle für die Auftragsbearbeitung notwendigen Daten in automatisierten Daten gespeichert werden und an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt insbesondere, wenn es für die Leistungserbringung nötig ist, da mit der Leistung von Drittanbietern gearbeitet wird. Der Kunde hat aber keinen Anspruch auf die Veröffentlichung seiner Daten und Informationen, wenn die Drittanbieter dies aus bestimmten Gründen ablehnen.
Der Kunde versichert, dass seine Daten insbesondere Firmierung und Anschrift vollständig und richtig sind. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt.
Die Laufzeit des Auftrages beträgt, soweit nicht gesondert geregelt, 24 Monate. Der Begin der Laufzeit ist das Datum der Leistungserbringung. Werden mehrere Dienstleistungen mit unterschiedlichen Mindestlaufzeiten vereinbart, können diese einzelne, zu den dafür vereinbarten Fristen unter Fortbestand des Auftrages im Übrigen gekündigt werden. Die Laufzeiten der einzelnen Verträge verlängern sich um jeweils 12 Monate, wenn der Kunde einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit den Vertrag nicht kündigt. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorlage eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Die Sichtbarkeitsmeister GmbH kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Leistungspflicht endet für beide Parteien mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit einer im folgenden aufgeführten Ausnahme. Sollte nach Beendigung des Vertrages und der Leistungspflicht weiterhin die Leistung durch die Sichtbarkeitsmeister GmbH aufrechterhalten werden müssen, um einen nahtlosen Übergang zum neuen Anbieter zu ermöglichen, schuldet der Kunde in dieser Zeit die vereinbarte Vergütung. Der Kunde hat Anspruch auf die Herausgabe aller Daten, da sie nach Bezahlung der Dienstleistung Eigentum des Kunden sind. Eine Kündigung bedarf der Schriftform und ist über Brief, Fax oder E-Mail zu erklären.
Bei der Dienstleistung „Firmenprofiloptimierung“ werden die Daten durch das Entkoppeln unsere Software automatisch auf den alten Stand vor der Optimierung gesetzt, da die Publisher selbst entscheiden, welche Daten sie von welchem Datenlieferanten aufnehmen.
Dem Kunden stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse und sonstigen Rechte an den von der Sichtbarkeitsmeister GmbH erstellten Webseiten und Inhalten zu. Lizenzrechte für Drittanbieter, wie beispielsweise Plugin-Anbieter, werden dem Kunden ausdrücklich nicht eingeräumt. Nach Beendigung des Vertrages werden diese dem Kunden entzogen.
Nach Beendigung des Vertrages werden dem Kunden die Daten für die Webseite gegen eine Aufwandsentschädigung von 300,00 € ausgeliefert. Diese sind vor der Übergabe der Daten zu zahlen. Ein Rückbehaltungsrecht der Daten besteht außerdem, sofern der Kunde noch offene Rechnungen zu zahlen hat.
Der Kunde erteilt kostenlos der Sichtbarkeitsmeister GmbH während der Vertragslaufzeit alle notwendigen Nutzungsrechte an den eingetragenen Namen, Marken und Logos für Webseiten, Google Ads Kampagnen, Onlineportalen, Suchmaschinen, Kartendiensten und Sprachassistenten.
Der Kunde haftet gegenüber Dritten für sämtliche Rechtsverletzungen- egal welcher Art- die von den Webseiten des Auftraggebers bzw. deren Inhalten, den über die Webseiten vertriebenen Waren und/oder Leistungen, sowie von sämtlichen im Zusammenhang mit den Webseiten getätigten Handlungen ausgehen. Dritte können gegenüber der Sichtbarkeitsmeister GmbH keinerlei Ansprüche, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Betrieb und/oder der Optimierung der Webseiten des Kunden, im Zusammenhang mit über diese veräußerte Waren und/oder Leistungen oder im Zusammenhang mit etwaigen anderen die Webseiten betreffenden Handlungen stehen, geltend machen.
Die Sichtbarkeitsmeister GmbH haftet nicht für Schäden, wie beispielsweise Umsatzverlust oder Datenverlust, die aus einer Funktionsstörung, Nicht-Verfügbarkeit der Webseite oder einem unbefugten Zugriff resultieren, soweit dies nicht von der Sichtbarkeitsmeister GmbH zu vertreten sind.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Sichtbarkeitsmeister GmbH beschränkt sich die Haftung der Sichtbarkeitsmeister GmbH auf die Art und Weise des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter der Agentur oder seiner Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haftet die Sichtbarkeitsmeister GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden, haftet die Sichtbarkeitsmeister GmbH lediglich soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Auftragnehmer, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit dies gesetzlich vereinbart werden kann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag der Sitz der Sichtbarkeitsmeister GmbH.
Sollten einzelne Bestimmungen des Auftrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ganz oder teilweise unwirksame Regelungen soll durch eine Reglung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem Unwirksamen möglichst nahe kommt.
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