Bewertungen sind ein großes Thema, da die Öffentliche Meinung oft über Sieg oder Sibirien entscheidet. Dabei kann man sich nicht davor verstecken, wenn man keine Lust auf das Thema hat. In dem Fall ist Angriff die beste Verteidigung.
Das Gute an Bewertungen ist, dass man sie gezielt nutzen kann, um für bestimmte Keywords Rankings im local pack von Google zu bekommen. Google sieht sich nämlich nicht nur das Firmenprofil selbst an, sondern analysiert auch die Webseite und die geschriebenen Bewertungen. Sieht man sich beispielsweise im folgenden mal die Trefferliste im local pack für das Keywordset „Ausländerrecht Düsseldorf“ an, dann fällt auf, dass in den ersten beiden Treffern das Keyword Ausländerrecht in der Bewertung vorkommt und bei dem Drittplatzierten dies auf der Webseite gefunden wurde. Du kannst also gezielt Deine Kunden darauf ansprechen Bewertungen zu schreiben, welche das entsprechende Keyword enthalten. Die meisten Deiner zufriedenen Kunden, werden Dir diesen Gefallen tun.
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Jedes Unternehmen wird immer mal wieder einen Kunden haben, der nicht zufrieden ist mit der Dienstleistung oder den Produkt. Hier machen sich die Nutzer gern mal in Form einer Bewertung Luft. Irgendwie ist es verständlich, auch wenn es für das betroffene Unternehmen nicht optimal ist. Wichtig in dem Zusammenhang ist also der Umgang mit solchen Bewertungen. Wir empfehlen unseren Kunden immer, dass sie offensiv mit dem Thema umgehen. Es ist ja nichts anderes, wie eine Reklamation. Hier gilt immer, dass der Kunde König ist. Wenn Du gut mit Deinen Kunden umgehst, dann kannst Du sogar eine negative Bewertung in eine Positive umkehren. Deshalb versuche Verständnis für Deinen Kunden aufzubringen und mache ihnen einen Lösungsvorschlag. In der Regel danken es die Kunden und sind überrascht, wenn man auf diese Art darauf reagiert.
Hin und wieder kommt es vor, dass ein Nutzer eine Bewertung abgibt, die ungerechtfertigt ist. Das können Nutzer sein, welche beispielsweise bewusst schaden wollen. In so einem Fall hilft es, die Bewertung bei Google zu melden.
Ein Löschungsanspruch besteht bei nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen sowie bei nicht (mehr) zulässigen Meinungsäußerungen (z.B. Schmähkritik), wobei hier angesichts der sehr hohen Bedeutung der Meinungsfreiheit die Grenze zur Unzulässigkeit bzw. Rechtswidrigkeit eher selten erreicht wird.
Der Löschungsanspruch wird im Großteil der Fälle gegenüber den jeweiligen Foren-bzw. Portalbetreibern geltend gemacht. Diese sind zunächst verpflichtet, das verfasste Löschungsaufforderungsschreiben an die bewertende Person weiterzuleiten und binnen einer angemessenen Frist zur Stellungnahme aufzufordern. Erfolgt keine Stellungnahme durch die bewertende Person, wird die Bewertung gelöscht. Bei Eingang einer Stellungnahme und entsprechendem Widerspruch durch die bewertende Person gegen die Löschung,. hat man die Möglichkeit Anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
In der Preisliste auf der rechten Seite ist die inhaltliche Prüfung dieser Stellungnahme und die anschließende Mitteilung etwaiger weiterer Schritte enthalten. Jede darüber hinausgehende Tätigkeit wird nach individueller Absprache nach Zeitaufwand berechnet.
150,00 € netto
280,00 € netto
390,00 € netto
490,00 € netto
580,00 € netto
660,00 € netto
730,00 € netto
nach Absprache
Kein Unternehmen erhält gerne schlechte Google Bewertungen. Doch es ist so, dass so gut wie keiner an einer schlechten Bewertung vorbeikommt. Das wichtigste ist…
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